Übergangsregelung für die Anwendung des § 2b UStG bis 31.12.2024 verlängert

Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt, so dass die verpflichtende Anwendung des § 2b UStG ab dem 01.01.2023 jetzt tatsächlich um zwei Jahre bis zum 31.12.2024 verschoben worden ist. Diese Änderung zum Umsatzsteuergesetz ist erst kurz vor Toresschluss noch in das Jahressteuergesetz gelangt und dann im Deutschen Bundestag bereits am 02.12.2022 beschlossen worden. Die Neufassung der Regelung des § 27 Abs. 22a Satz 1 UStG lautet entsprechend der Bundestagsdrucksache Mehr erfahren [...]

Was ist beim Schreiben von Ausgangsrechnungen zu beachten?

In unserem Infoblatt Nr. 15 haben wir ja schon dargestellt, was alles zu beachten ist, damit eine Rechnung ordnungsgemäß ist. Ob es sich dabei um eine Eingangsrechnung, also eine Rechnung, die wir bekommen haben, oder eine Ausgangsrechnung, also um eine Rechnung, die von einer Kirchengemeinde, dem Kirchkreis oder auch von einer Tageseinrichtung für Kinder selbst geschrieben wurde handelt, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Wir möchten allerdings noch auf ein paar Dinge hinweisen, die hier Mehr erfahren [...]

Warum es besser sein kann, auf einen Umsatzsteuerausweis zu verzichten

Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Umsatzbesteuerung für öffentlich-rechtliche Körperschaften ist deutlich geworden, dass auch Kirchengemeinden und andere kirchliche Körperschaften in vielen Bereichen umsatzsteuerlich als Unternehmer anzusehen sind. Bedeutet das nun, dass eine Kirchengemeinde jetzt auch immer Rechnungen schreiben muss, in der Umsatzsteuer ausgewiesen ist? Die Antwort lautet hier ganz klar und eindeutig: nein! Die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer wird Mehr erfahren [...]