Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sieht weitere Verlängerung der Übergangsfrist vor

Nach dem nunmehr vorliegenden Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 scheint die weitere Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung des inzwischen nicht mehr ganz so neuen § 2b UStG bis zum 31.12.2026 wahrscheinlich. Demnach sind die Neuregelungen für die Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die Übergangsregelung in Anspruch genommen haben, erst ab dem 01.01.2027 anzuwenden. Begründet wird diese erneute Verlängerung mit dem Fortbestehen von Zweifelsfragen bei der Mehr erfahren [...]

Übergangsregelung für die Anwendung des § 2b UStG bis 31.12.2024 verlängert

Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt, so dass die verpflichtende Anwendung des § 2b UStG ab dem 01.01.2023 jetzt tatsächlich um zwei Jahre bis zum 31.12.2024 verschoben worden ist. Diese Änderung zum Umsatzsteuergesetz ist erst kurz vor Toresschluss noch in das Jahressteuergesetz gelangt und dann im Deutschen Bundestag bereits am 02.12.2022 beschlossen worden. Die Neufassung der Regelung des § 27 Abs. 22a Satz 1 UStG lautet entsprechend der Bundestagsdrucksache Mehr erfahren [...]

Unsere Vorgehensweise

Zurzeit sind wir noch dabei, den Fragebogen der Landeskirche zu den Umsätzen der Kirchengemeinden für die 28 Kirchengemeinden unseres Kirchenkreises abzuarbeiten. Nachdem wir die ersten Auswertungen bereits in den Presbyterien vorstellen konnten, sind, nach Billigung durch die Gemeinden, die ersten Bögen auch bereits dem Landeskirchenamt zugeleitet worden. Für weitere Gemeinden sind die Erhebungen abgeschlossen, hier warten wir noch auf Termine, um die Auswertung in den Presbyterien vorstellen Mehr erfahren [...]