Unsere Vorgehensweise

Zurzeit sind wir noch dabei, den Fragebogen der Landeskirche zu den Umsätzen der Kirchengemeinden für die 28 Kirchengemeinden unseres Kirchenkreises abzuarbeiten.

Nachdem wir die ersten Auswertungen bereits in den Presbyterien vorstellen konnten, sind, nach Billigung durch die Gemeinden, die ersten Bögen auch bereits dem Landeskirchenamt zugeleitet worden.

Für weitere Gemeinden sind die Erhebungen abgeschlossen, hier warten wir noch auf Termine, um die Auswertung in den Presbyterien vorstellen zu können.

Weitere Gemeinden müssen noch abgearbeitet werden, was infolge der Urlaubszeit auch noch etwas dauern wird.

Das Augenmerk des Fragebogens und damit auch unseres, ist zunächst nur auf die Einnahmeseite gerichtet. Wir versuchen mit Hilfe der Erfassungsbögen daher alle Einnahmen zu erfassen, die den Gemeinden zufließen und ordnen diese in die Kategorien steuerbar, steuerpflichtig und steuerfrei ein.

Diese Vorgehensweise macht auch Sinn, da nur dort, wo es steuerpflichtige Einnahmen gibt, oder solche, die steuerpflichtig gemacht werden können, auch die Möglichkeit besteht, von der Gemeinde gezahlte Umsatzsteuer, als Vorsteuer, in Abzug zu bringen.

Die Ermittlung der Vorsteuerabzugsmöglichkeiten und wie dabei vorzugehen ist, wird jedoch erst unser zweiter Schritt sein. Von daher werden wir uns mit den Fragen des Vorsteuerabzuges auch erst nach Abschluss der jetzigen Erfassungsarbeiten befassen.

Insoweit bitten wir, sich hier auch noch etwas zu gedulden, bevor wir zu Vorsteuerabzugsmöglichkeiten Stellung nehmen werden.

Bei der Erstellung der Auswertungen fallen uns natürlich Sachverhalte auf, die wir nicht nur für eine Kirchengemeinde, sondern für alle Gemeinde des Kirchenkreises für bedeutsam halten. Über diese Dinge werden wir hier zunächst vorrangig berichten.

Was wir nach dem Stand unser Bearbeitung im Moment für ganz wesentlich halten, ist der Bereich der in den Gemeinden zu führenden Aufzeichnungen.

Im Rahmen der Infobriefe und dieses Blogs wollen wir uns daher schwerpunktmäßig erst einmal die Aufzeichnungspflichten vornehmen, das heißt, wir wollen hier entsprechende Informationen dazu geben, was überhaupt aufzuzeichnen ist und vor allem, wie diese Aufzeichnungen zu führen sind. Ein paar Hilfen haben wir bereits im Downloadbereich eingestellt.

Wie wir dann weiter vorgehen, werden wir hier jeweils als Update posten.

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