Erleichterungen für Chöre und Orchester durch das Jahressteuergesetz 2022
Im Jahressteuergesetz 2022 ist eine Änderung des § 4 Nr. 20 UStG vorgesehen, die für die Chöre und Orchester der Kirchengemeinden eine erhebliche Erleichterung bringen kann, da keine Anträge auf Anerkennung bei den zuständigen Regierungspräsidien mehr gestellt werden müssen.
Nach dem Entwurf im Jahressteuergesetz 2022 ist vorgesehen, dass in § 4 Nr. 20 a) UStG die Worte: "Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände" durch "Einrichtungen der Körperschaften Mehr erfahren [...]