Übergangsregelung zu § 2b UStG wird bis 31. Dezember 2022 verlängert
Die Bundesregierung hat am 06.05.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen.
Bestandteil des Gesetzes ist auch die Verlängerung der eigentlich zum 31.12.2020 auslaufenden Übergangsregelung zu § 2b UStG.
Begründet wird dies seitens der Bundesregierung, nachdem bereits zuvor wiederholt von den Ländern, insbesondere auch von NRW, eine Verlängerung gefordert wurde, und auch seitens der Mehr erfahren [...]