Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sieht weitere Verlängerung der Übergangsfrist vor

Nach dem nunmehr vorliegenden Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 scheint die weitere Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung des inzwischen nicht mehr ganz so neuen § 2b UStG bis zum 31.12.2026 wahrscheinlich. Demnach sind die Neuregelungen für die Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die Übergangsregelung in Anspruch genommen haben, erst ab dem 01.01.2027 anzuwenden. Begründet wird diese erneute Verlängerung mit dem Fortbestehen von Zweifelsfragen bei der Mehr erfahren [...]

Übergangsregelung für die Anwendung des § 2b UStG bis 31.12.2024 verlängert

Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt, so dass die verpflichtende Anwendung des § 2b UStG ab dem 01.01.2023 jetzt tatsächlich um zwei Jahre bis zum 31.12.2024 verschoben worden ist. Diese Änderung zum Umsatzsteuergesetz ist erst kurz vor Toresschluss noch in das Jahressteuergesetz gelangt und dann im Deutschen Bundestag bereits am 02.12.2022 beschlossen worden. Die Neufassung der Regelung des § 27 Abs. 22a Satz 1 UStG lautet entsprechend der Bundestagsdrucksache Mehr erfahren [...]

Übergangsregelung zu § 2b UStG wird bis 31. Dezember 2022 verlängert

Die Bundesregierung hat am 06.05.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen. Bestandteil des Gesetzes ist auch die Verlängerung der eigentlich zum 31.12.2020 auslaufenden Übergangsregelung zu § 2b UStG. Begründet wird dies seitens der Bundesregierung, nachdem bereits zuvor wiederholt von den Ländern, insbesondere auch von NRW, eine Verlängerung gefordert wurde, und auch seitens der Mehr erfahren [...]